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Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage des mit der Fachlehrkraft als Kooperationspartner der Tastenschule-Flensburg geschlossenen Unterrichtsvertrages.

1. Allgemeines:
Die Ausbildung durch den jeweiligen Fachlehrer erfolgt in verschiedenen Stufen, sowie in Anlehnung an die Lehrpläne allgemeiner Musikschulen und an die Lehrplanveröffentlichungen des Landes SH.

Mittelpunkt des Tätigkeitsbereiches ist die elementare Musikerziehung, der Instrumentalunterricht, das Ensemblespiel, sowie die Sonderbegabtenförderung und auch die Begleitung zur Vorbereitung auf ein Musikstudium. Letzteres bezieht sich auch auf eine spezielle Vorbereitung für die Aufnahme zum Beispiel an der "HOM Hamburg School of Music" und der "MA" Music Academy - The Leading Rock & Jazz Schools.

2. Aufgabe:
Die Lehrkraft betrachtet es als Aufgabe und Berufung, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen, spezielle Begabungen früh zu entdecken und zu fördern, sowie für Sonderbegabte einen speziellen Unterrichtsrahmen zu schaffen.

3. Aufnahme- und Teilnahmebedingungen
Die Aufnahme ist möglich ab dem 8. Lebensjahr. Bei jüngeren Kindern entscheidet über die Aufnahme der jeweilige Kooperationspartner. Entscheidungskriterien für die Aufnahme von Kindern, die jünger als 8 Jahre sind, können im Einzelfall auch Eignungstests sein, welche im Ergebnis den aktuellen Entwicklungsstand und die Aufnahmefähigkeit des Kindes anzeigen.

4. Der Unterricht
Der Unterricht für die Fächer Gitarre und Streichinstrumente wird ausschließlich als Einzelunterricht angeboten.

5. Probezeit
Eine Probezeit im eigentlichen Sinn und auch Probestunden werden nicht angeboten.
Dafür bieten wir in unserem Online-Shop entsprechende 1-monatige Schnupperkurse von je 4 x 30 Min. bzw. 4 x 45 Min. zu einem Festpreis an.
Nach dem Schnupperkurs kann der Schüler/die Schülerin entscheiden, ob er/sie sich zum Regelunterricht anmeldet.

6. Lernmittel-Vorgaben
Jeder Schüler, der sich für den Instrumentalunterricht anmeldet, muss ein eigenes Instrument besitzen.
Das erforderliche Notenmaterial für den Unterricht wird mit der Lehrkraft besprochen und muss von dem Schüler auf eigene Kosten erworben werden.

7. Gebühren · Ferien · Unterrichtsausfälle
Die Gebühren sind in der jeweils gültigen Gebühren- und Entgeltordnung geregelt und sind monatlich im Voraus zu bezahlen.
Die Gebühren sind für das gesamte Laufzeitmodell durch zu bezahlen und werden mtl. vom Schüler / von der Schülerin an den Fachlehrer jeweils zum 1. eines lfd. Unterrichtsmonats im Voraus auf das Konto des Fachlehrers überwiesen.

In den Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Das Unterrichtsentgelt wird, wie allgemein üblich, durchbezahlt.

Fällt der Unterricht aus Gründen, die der Kooperations-Vertragspartner zu vertreten hat aus, so wird nach Ermessen des Kooperationspartners der Unterricht nachgegeben oder rückvergütet.

Bei Verträgen, die von einem Erziehungsberechtigten für ein zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht volljähriges Kind abgeschlossen wurden, gelten automatisch die folgenden Änderungen bei Eintritt der Volljährigkeit des Kindes:
Ab dem 18. Lebensjahr wird automatisch die Gebührengruppe für Erwachsene zum Vertragsgegenstand und der jeweils hierfür gültige Preis angewendet.
Der/die Erziehungsberechtigte hat die Möglichkeit, den laufenden Vertrag auf das jetzt volljährige Kind zu übertragen. Dies muss in Abstimmung mit dem Kooperationspartner erfolgen.
Bei Nichtübertragung sind die höheren Gebühren der Erwachsenenpreiskategorie mtl. weiter zu zahlen.

8. Aufsichtspflicht
Eine Aufsichtspflicht besteht für die Lehrkraft nur unmittelbar im Unterrichtsraum.
Haftungsansprüche gegen den Kooperationspartner, hervorgerufen durch Umstände, die außerhalb des Unterrichtsraumes zu Regressansprüchen führen könnten, werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Das Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke ist in allen Unterrichtsräumen untersagt.

9. Gesundheitsbestimmungen - Ansteckende Krankheiten etc.
Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen (insbesondere das Bundesseuchengesetz, sowie das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten) zu berücksichtigen und der Kooperationspartner ist in diesem Falle sofort hierüber zu informieren.

Aufgrund der aktuellen COVID-19 Situation dürfen Schüler/innen mit Krankheitssymptomen wie Husten, Schnupfen, Fieber etc. nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und müssen zu Hause bleiben. Für die betroffenen Schüler/innen findet hierfür alternativ der Online-Unterricht per Videokonferenz statt.

Sollte ein(e) Schüler/in an dem Angebot Online-Unterricht nicht teilnehmen, ist das allein die Entscheidung des Schülers/der Schülerin oder ggfls. des/der Erziehungsberechtigten.
Eine Erstattung oder Rückvergütung der Unterrichtsgebühr ist in diesem Fall ausgeschlossen.

10. CORONA 2-G-Regeln bei Neuanmeldung
Generell werden bei Abschluss eines Unterrichtsvertrages gleich welcher Art die Corona Regeln der Tastenschule-Flensburg akzeptiert und vollumfänglich anerkannt.
Dieses regelmäßig aktualisierte Regelwerk kann über den nachfolgenden Link heruntergeladen werden:
https://www.tastenschule-flensburg.de/Statement-2-G-Regel-3-G-Regel.pdf

11. Online-Unterricht
Der vom Kooperationspartner angebotene Online-Unterricht ist ein vollwertiger Ersatzunterricht zum Präsenzunterricht in Bezug auf Didaktik und Lernzielerreichung.

Sollte aufgrund eines Erlasses der Landesregierung Schleswig-Holstein oder aufgrund der amtlichen Verfügung der örtlichen Gesundheitsbehörde in Bezug auf die aktuelle COVID-19 Situation der Präsenzunterricht in den Räumen des Kooperationspartners nicht stattfinden können oder dürfen, ist der Online-Unterricht eine für den Kooperationspartner und den/die Schüler/in vertraglich verpflichtende Alternative.

Der Onlineunterricht findet zwischen Dozenten und Schüler ausschließlich über das Internet per Videoanruf statt.
Für eine stabile Internetverbindung, sowie das entsprechende Equipment (Smartphone, Tablet, PC, Laptop, Webcam, Mikrofon, Lautsprecher) sorgen der/die Vertragspartner/in und Dozent/in selbst.
Dem Vertragspartner ist bewusst, dass über den Onlineunterricht für den Unterricht erforderliche Daten wie (z.B. Onlinezugänge, Verbindungs -Id’s, Links) notwendig sind und dem/der Dozent/in und Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden.

Dem Vertragspartner oder auch den Dozenten ist es freigestellt, welche Videodienste für den Onlineunterricht verwendet werden. Hierzu eignen sich Skype, Facetime, Zoom, GotoMeeting, Webex u.ä.!
Eine Aufzeichnung des Unterrichts ist dem Schüler/der Schülerin nicht gestattet. Auch der Kooperationspartner wird keine Online-Unterrichtsstunden aufzeichnen.

Sollte ein(e) Schüler/in am Online-Unterricht nicht teilnehmen wollen oder können liegt dies allein in der Verantwortung des Schülers/der Schülerin.
Der hierdurch entstehende Unterrichtsausfall berechtigt nicht zum anteiligen Abzug der mtl. Unterrichtsgebühren.
Der Kooperationspartner wird solche Ausfallstunden weder erstatten noch rückvergüten.
Eine Vertragskündigung aufgrund der Nichtteilnahme des vom Kooperationspartner angebotenen Online Alternativunterrichts wird hiermit von beiden Vertragsparteien ausgeschlossen.

12. Vertrag und Kündigung
Eine An- und Abmeldung bedarf generell der Schriftform und ist an den Vertragspartner zu richten.
Bei minderjährigen Schülern ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Vertrag-Start ist der Tag der Unterschriftsleistung nach Gegenzeichnung der Lehrkraft (Kooperationspartner) und damit rechtswirksam.

Der Unterrichtsvertrag ist ein fester Laufzeitvertrag.
Eine automatische Verlängerung am Ende der Vertragslaufzeit findet nicht statt. Möchte der Schüler/die Schülerin den Unterricht fortsetzen, muss ein neuer Unterrichtsvertrag geschlossen werden.
Der Schüler bzw. dessen gesetzlicher Vertreter erkennt durch seine Unterschrift die in ihrer jeweils gültigen Fassung bestehende Entgeltordnung sowie diese AGBs uneingeschränkt und verbindlich an.

Alle Unterrichtsverträge sind feste Laufzeitverträge wahlweise: 1 Jahr und 6 Monate.
Alle Verträge enden automatisch am Ende der gewählten Vertragslaufzeit, ohne dass es einer expliziten Kündigung bedarf.
Am Ende der Vertragslaufzeit erfolgt KEINE automatische Verlängerung. Es muss bei Bedarf ein neuer Vertrag geschlossen werden.
Innerhalb der gewählten Vertragslaufzeit gibt es keine vorgesehenen Kündigungszeitpunkte.

In begründeten Einzelfällen kann der Kooperationspartner Ausnahmen zulassen.
Diese liegen insbesondere vor z. Bsp. bei: Wegzug aus dem Gebiet Flensburg von mehr als 50 km. (gilt nicht bei Online-Unterricht), oder langwährende Krankheit (ein ärztliches Attest muss vorgelegt werden).
In diesen Fällen muss die Kündigung spätestens 8 Wochen vorher bei dem Kooperationspartner per E-Mail oder auf dem Postweg eingegangen sein.
Eine evtl. Kündigungsmöglichkeit nach § 314 BGB bleibt hiervon unberührt.

13. Sonstiges
Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Kooperationspartners (Fachlehrkraft).

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

14. Hinweis auf Online-Streitbeilegung
Zur Beilegung von Streitigkeiten im Online-Handel (z.B. Online-Abschluss von Verträgen) stellt die europäische Kommission auch eine Plattform zur Online-Streitbelegung bereit. Diese können Kunden unter folgender Adresse erreichen: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Flensburg, den 01.03.2022
Die Kooperationspartner*innen
der Tastenschule-Flensburg.de